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 Die Menschen sind nicht alle gleich, doch alle sind gleichwertig. Die Würde jedes
Einzelnen ist uneingeschränkt zu respektieren: Jeder Mensch hat dieselben,
unteilbaren Menschenrechte. Werden die Menschenrechte aufgrund bestimmter Merkmale oder
der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe nicht zugestanden, ist dies Rassismus.
Der Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte des Bundes hat zum Ziel,
den Rassismus zu bekämpfen und die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte in
unserem Alltag zu vertiefen.
Der Kampf gegen Rassismus und der Einsatz für Menschenrechte ist eine zentrale
Aufgabe jedes demokratischen Rechtsstaats. Die Auseinandersetzung mit Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit ist indessen ein oft schmerzhafter, aber notwendiger Aspekt unserer
sozialen Realität. Mit dem Fonds will der Bundesrat dazu beitragen, das Bewusstsein
dafür zu entwickeln.
Aus Anlass der Veröffentlichung des Flüchtlingsberichtes der Unabhängigen
Expertenkommission Schweiz- Zweiter Weltkrieg entschied der Bundesrat, mit der Bildung des
Fonds ein starkes Zeichen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu
setzen. Der Fonds soll dazu beitragen, dass «nie wieder» Menschen und Gruppen
systematisch die Menschenrechte verweigert werden.
Rassismus muss erkannt und benannt werden; geeignete Massnahmen müssen entwickelt
werden. Sen- sibilisierungsprojekte leisten in diesem Prozess einen unverzichtbaren
Beitrag. Sich für die uneingeschränk- te Respektierung der individuellen,
politischen, sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte im Alltag einzusetzen, dient
allen. Der Einsatz für Menschenrechte ist die beste Prävention gegen
Diskriminierungen, ob auf individueller oder institutioneller Ebene.
Lehrpersonen, die mit Rassismus konfrontiert sind oder sich mit Rassismus und
Menschenrechten befassen wollen, soll eine breite Auswahl an praxisorientierten
Bildungsangeboten und -instrumenten zur Verfügung stehen, um die Themen in die
bestehenden Lehrpläne einzubauen und sich mit Konfliktsituationen auseinander zu
setzen. Der Fonds trägt zur Bildung eines breiten Netzes lokal verankerter
Beratungsstellen für Opfer von rassistischer Diskriminierung bei. Zuschauer/innen und
Täter/innen sowie Institutionen, die sich mit Konflikten konfrontiert sehen, sollen
die Möglichkeit haben, Rat von spezialisierten Stellen zu erhalten. Alle
Beratungsstellen, unabhängig davon, ob sie z.B. im sozialen, schulischen
Migrationsbereich tätig sind, sollen sich befähigen können, mit Fragen von
rassistischer Diskriminierung umzugehen.
Ein Büchlein mit Adressen von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer von
rassistischer Diskriminierung und Hilfe in Konfliktsituationen kann bei der Fachstelle
bestellt werden.
Der Fonds ist mit einer Gesamtsumme von 15 Millionen Franken über eine Laufzeit von 5
Jahren (2001 bis 2005) dotiert. Er widmet sich drei inhaltlichen Bereichen:
- Jährlich wird ein Schwerpunktthema ausgeschrieben.
- 1/2 der Summe ist für den Schulbereich und
- für die Schaffung, Konsolidierung und Vernetzung von Anlauf- und Beratungsstellen
vorgesehen.
Bereits 2001 konnte kurzfristig eine erste, mit 1,3 Mio. Franken dotierte Ausschreibung
lanciert werden. Obwohl die Projektträger nur einen Monat Zeit für die
Projekteingabe hatten, wurden 175 Projekte eingereicht mit einer beantragten Summe von
rund 13 Millionen. Die lebhafte Beteiligung zeigt nicht nur den grossen finanziellen
Bedarf auf, sondern auch das grosse Know-how und die grosse Kreativität, mit der das
Thema angegangen wird. Unterstützt wurden schliesslich 40 Projekte (eine Liste der
unterstützten Projekte findet sich unter www.edi.admin.ch/ara). Etwa gleich vielen
wurde eine weitere Bearbeitung in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle empfohlen.
Ein grosser Teil der Projektträger sind Nichtregierungsorganisationen, die seit
Jahren einschlägige Erfahrung gesammelt haben; darunter befinden sich auch
Hilfswerke, die im sozialen Bereich und in der Migration tätig sind. Die
Unterstützung aus dem Fonds trägt dazu bei, das Thema noch aktiver und
offensiver anzugehen.
Die Ergebnisse der ersten Ausschreibung zeigen, dass die Ausrichtung des Fonds einem
wichtigen Bedürfnis entspricht. Der Fonds ermöglicht es, dass das oft als
unangenehm empfundene Thema Rassismus von Organisationen aufgegriffen wird, die sich
bisher nur indirekt damit befassten.
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung ist in der Bundesverwaltung die
Ansprechpartnerin für die Projektträger. Sie bereitet die Ausschreibungen vor,
berät Projektträger, bearbeitet und beurteilt die Projektgesuche und reicht sie
zur Entscheidung an das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des
Innern (EDI) weiter. Sie begleitet die unterstützten Projekte, überwacht die
Einhaltung der Auflagen und die Auszahlungen und betreut die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Fachstelle ist eine neue Verwaltungseinheit im Generalsekretariat des EDI, dotiert mit
2,5 Stellen, verteilt auf 4 Personen. Sie ist zuständig für die Behandlung von
Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus innerhalb der Bundesverwaltung und
koordiniert die entsprechenden Massnahmen der verschiedenen Bundesstellen. Die Fachstelle
ist auch Ansprechpartnerin für Kantone, Gemeinden, Nichtregierungsorganisationen und
pflegt den Kontakt zu entsprechenden Institutionen auf internationaler Ebene.
Fachstelle für Rassismusbekämpfung
Generalsekretariat des Eidg. Departements des Innern, Inselgasse 1, 3003 Bern
Tel. 031 324 10 33, Fax 031 322 44 37
ara@gs-edi.admin.ch, www.edi.admin.ch/ara
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