Integration erfolgt vor allem über die Landessprache.
Foto: KeystoneIntegration betrifft nicht nur die ausländische Bevölkerung, sondern die Gesamtgesellschaft – davon ist Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamtes für Migration, überzeugt. Er gewährt Einblick in die aktuelle Integrationspolitik.In der öffentlichen Diskussion nimmt man oft spektakuläre Fälle von nicht geglückter Integration wahr, in jüngster Zeit oft im Bereich der Jugendgewalt. Was im Zusammenleben zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung alles gut läuft, ist leider selten eine Meldung wert. Dabei klappt die Integration der über 1,5 Millionen in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer im Grossen und Ganzen gut. Dies zeigt sich im Vergleich mit dem Ausland, wie wir mit dem Integrationsbericht 2006 des Bundesamts für Migration feststellen konnten. Die ausländische Bevölkerung ist in vielen Gebieten, denken wir etwa nur an den Sport oder die Kultur, eine grosse Bereicherung für unser Land. Besonders deutlich wird ihre Bedeutung in der Wirtschaft: In ihrem jüngsten Länderbericht 2007 über die Schweiz kommt die Organisation for Economic, Cooperation and Development (OECD) zum Schluss, dass ins-besondere die gut qualifizierten Ausländerinnen und Ausländer massgeblich zum Wirtschaftswachstum der letzten Jahre beigetragen haben und dass auch die weniger gut ausgebildeten Personen ein grosses Potenzial haben.Chancengleichheit schaffenMit der schweizerischen Integrationspolitik, wie sie im neuen Ausländergesetz (AuG) definiert ist, können wir dieses Potenzial gezielt fördern. Und wir können gezielt die Integrationsdefizite bekämpfen, die wir im Integrationsbericht 2006 insbesondere in den Bereichen der Sprache, der Arbeit und der Bildung identifiziert haben. Der Abbau von rechtlichen Integrationshemmnissen, die Förderung der Integration durch die Regelstrukturen, die Integrationspauschale und das Schwerpunkteprogramm des EJPD tragen dazu bei. Indem wir die Chancengleichheit für Ausländerinnen und Ausländer in allen Bereichen des Lebens anstreben, bezwecken wir gleichzeitig eine Verbesserung der Situation von Individuen wie für die ganze Gesellschaft. Integrationspolitik ist nicht Politik für die Migrationsbevölkerung, sondern Politik für die Gesamtgesellschaft! Nicht nur der Gewinn einer erfolgreichen Integration, auch die Verantwortung dafür liegt bei der ganzen Bevölkerung. Das neue Ausländergesetz macht klar, dass von den Zugewanderten verlangt wird, dass sie die Werte der Verfassung respektieren, die Gesetze einhalten und sich um ihre Integration bemühen, namentlich am Arbeitsleben teilnehmen und eine Landessprache erlernen. Mangelnde Integration kann für den Ausländer, die Ausländerin Konsequenzen haben: Das neue Gesetz sieht nämlich ebenfalls vor, dass der Integrationsgrad bei Weg- und Ausweisungen sowie bei der vorzeitigen Erteilung einer Niederlassungsbewilligung berücksichtigt wird. Die Schweizer Bevölkerung hat sich mit der Annahme des Gesetzes zu Offenheit und einem Klima der Anerkennung bekannt. Dieser gegenseitige Prozess wird oft mit der Parabel «Fördern und Fordern» zusammengefasst.Integrationsgesetz auf BundesebeneDie neue Strategie der Integrationspolitik ist erst dieses Jahr in Kraft getreten. Jetzt braucht es nicht neue Gesetze; jetzt ist die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen gefragt. Dies ist auch der Grund, weshalb der Bundesrat ein Rahmengesetz zur Integration, wie es die Motion Schiesser verlangt, ablehnt. Wir arbeiten gemeinsam mit den Kantonen, den anderen Bundesämtern in allen Departementen sowie mit den Verantwortungsträgern aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft an der Umsetzung. Aufgabe des Bundesamts für Migration ist es, in erster Linie dafür zu sorgen, dass Integration auf allen staatlichen Ebenen und in allen Bereichen stattfindet, und die vielen Bemühungen koordinierend zu unterstützen. Wir verfolgen aufmerksam, wie sich die Umsetzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten und die Integrationsmassnahmen in der Praxis bewähren. Deren Evaluation wird zeigen, ob sich Änderungen oder der Erlass eines neuen nationalen Integrationsgesetzes aufdrängen.Dr. Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamtes für Migration


Das neue Ausländergesetz Am 1. Januar 2008 ist das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) mit den entsprechenden Verordnungen in Kraft getreten. Der Geltungsbereich dieses Gesetzes umfasst Personen, die aus Ländern ausserhalb der EU und aus EFTA-Staaten stammen. Es regelt also insbesondere Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter das Freizügigkeitsabkommen fallen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
  • Die Zulassung von Personen aus Ländern ausserhalb der EU zum Arbeitsmarkt beschränkt sich auf Spezialisten, Führungskräfte und andere qualifizierte Arbeitskräfte.
  • Die Bestimmungen über Kurzaufenthalts- und Grenzgängerbewilligung sind neu gestaltet.
  • Der Integrationsförderung kommt eine grosse Bedeutung zu: Kenntnisse einer Landessprache, das Respektieren der Gesetze, finanzielle Unabhängigkeit von staatlicher Unterstützung widerspiegeln den Integrationsgrad. Der Integrationsgrad kann bei Erteilung oder Verlängerung einer Bewilligung berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung ist bei guter Integration möglich. Ebenso berücksichtigt wird der Grad der Integration bei Auflösung der Ehegemeinschaft.
  • Bund, Kantone und Gemeinden berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration und verpflichten sich, günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit zu schaffen.
  • Der Familiennachzug ist neu geregelt, er muss innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden und Kinder über zwölf Jahre müssen innerhalb eines Jahres nachgezogen werden.
  • Vorläufig Aufgenommenen kann der Familiennachzug gewährleistet werden. Ihre Integration ist zu fördern.
  • Die Pflichten der Arbeitgebenden und Dienstleistungsempfänger sind geregelt.
  • Der Bund kann Rückreise- und Wiedereingliederungshilfe leisten.
  • Die Bestimmungen über Zwangsmassnahmen sowie Missbrauchsbekämpfung in den Bereichen Schlepperwesen und Schwarzarbeit sind verstärkt.
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