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 In keinem anderen europäischen Staat können sich die Leute so stark
am politischen Entscheidungsprozess beteiligen wie in der Schweiz. Doch nur eine Minderheit macht mit.
Und viele, die gerne wollten, dürfen nicht: Über ein Fünftel der Bevölkerung hat keinen roten Pass und
ist damit von Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen.
Einbürgern
oder die Grenzen schliessen? An der Wende zum 20. Jahrhundert stand die Ausländerpolitik der Schweiz
an einem Scheideweg. Um 1890 lag der Anteil der ausländischen Bevölkerung noch bei rund 8 Prozent, 1900
war er auf 11,6 Prozent gestiegen, um 1910 betrug er 14,7 Prozent. Wie sollte man dieser Situation begegnen?
Zwei Lager standen sich gegenüber: Liberale Kreise befürchteten, dass sich die Gesellschaft in eine
Klasse mit politischen Rechten und in eine Klasse ohne politische Rechte spalten könnte. Sie forderten
eine erleichterte Einbürgerung, um die ausländische Bevölkerung besser integrieren zu können. Das erklärt
die Historikerin Brigitte Studer von der Universität Bern, die in einer Nationalfondsstudie die Entwicklung
des schweizerischen Bürgerrechts zwischen 1848 und der Gegenwart untersuchte. Die Gegenposition vertraten
konservativ-nationalistische Kreise. «Sie sahen die schweizerische Kultur und Lebensart gefährdet und
wollten sie vor ausländischen Einflüssen schützen», so Studer.Nach dem Ersten
Weltkrieg setzte sich die harte Linie durch. Im Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung
von Ausländern (Anag), das 1934 in Kraft trat, wurde die «Überfremdung» als Mass dafür festgesetzt,
wie viele Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz gelassen werden sollten. Dieses Konzept war in
der Schweiz für die nächsten Jahrzehnte bestimmend. Die ausländische Bevölkerung wurde zu einer flexiblen
Manövriermasse auf dem Arbeitsmarkt. Die Wohnsitzfrist für die Einbürgerung wurde von ursprünglich zwei
Jahren schrittweise auf zwölf Jahre erhöht. Eine Folge davon war, dass die
Zahl der Einbürgerungen stark sank. Heute gehört die Schweiz mit einem Ausländeranteil von 20,9 Prozent
zu den Spitzenreitern in Europa (siehe Grafik). Erst in den letzten Jahren ist wieder Bewegung in die
Diskussion gekommen. Obwohl an der Urne mehrere Vorlagen zur erleichterten Einbürgerung scheiterten,
steigt die Zahl der Einbürgerungen wieder. 2006 hat sie im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent zugenommen.
Trotz dieser Entwicklung bleibt die Tatsache bestehen, dass heute ein Fünftel
der Schweizer Bevölkerung keinen Schweizer Pass und damit auch keine politischen Rechte besitzt. Wenn
man ausserdem Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre abzieht, sind in der Schweiz nur 65 Prozent der Bevölkerung
stimmberechtigt. Und viele, die mitbestimmen dürfen, wollen nicht: Von den Stimmberechtigten bemüht
sich an einem durchschnittlichen Abstimmungssonntag nicht einmal die Hälfte an die Urnen. Ist das wirklich
demokratisch?
 Höhere
BeteiligungJa, sagt der Politologe und Nationalrat Andreas Gross. Nicht
jede Abstimmungsvorlage sei gleich wichtig, argumentiert der erklärte Verfechter der direkten Demokratie,
«und bei den wirklich entscheidenden Vorlagen nehmen in der Schweiz 60 bis 80 Prozent der Stimmberechtigten
teil». Als Beispiel nennt Gross die Abstimmung über den EWR-Beitritt von 1992, als die Stimmbeteiligung
bei 79 Prozent lag. Entscheidend sei ausserdem, dass sich nicht die gleichen Leute an jedem der drei
oder vier jährlichen Urnengänge beteiligten. In anderen Worten: Es sind in der Schweiz deutlich mehr
Leute politisch aktiv, als die Stimmbeteiligung vermuten lässt. Verschiedene Studien zeigen, dass sich
in der Schweiz mehr Menschen mit politischen Fragen auseinandersetzen als in repräsentativen Demokratien
wie etwa Deutschland oder Grossbritannien. Das Problem sei somit nicht die
Zahl der Leute, die abstimmen gehen, so Gross: «Entscheidend ist die Frage, wie repräsentativ die abstimmenden
Personen in Bezug auf die übrige Bevölkerung sind.» Ein Beispiel: Wenn an einer Abstimmung überdurchschnittlich
viele wohlhabende und gut gebildete Leute teilnehmen, dann haben diese Gruppen in der Schweiz auch überdurchschnittlich
viel zu sagen. Andreas Gross fordert deshalb, «die direkte Demokratie zu demokratisieren»: Dazu müsse
etwa die politische Bildung massiv verstärkt werden. Einen zweiten wichtigen Punkt sieht Gross in der
persönlichen Auseinandersetzung mit politischen Themen: «Um sich politisch zu orientieren, um eine eigene
Meinung und Einsicht bilden zu können, braucht es den Dialog und die Diskussion mit Andersdenkenden.»Rechte
und Einbürgerung trennenDieser Dialog sollte allerdings nicht nur unter
den Stimmberechtigten geführt werden, sondern in der gesamten Gesellschaft. Womit wir wieder bei jenen
20,9 Prozent der Bevölkerung wären, die nicht mitdiskutieren dürfen, obwohl sie zum Teil schon seit
mehreren Generationen in der Schweiz leben, arbeiten und Steuern zahlen. Sandro Cattacin, Direktor des
Soziologischen Instituts der Universität Genf, fordert deshalb, die Frage der politischen Rechte müsse
getrennt von der Frage der Einbürgerung betrachtet werden. Oder anders gesagt: Unter gewissen Bedingungen
sollten in der Schweiz auch Ausländerinnen und Ausländer politisch mitbestimmen dürfen – sei es auf
Gemeindeebene wie es heute in fast allen Kantonen der Romandie der Fall ist oder auch auf kantonaler
Ebene wie in Jura und Neuenburg. Die Frage der Einbürgerung stelle sich in
der globalisierten Gesellschaft ohnehin in einem neuen Licht, argumentiert Cattacin, der als Sohn italienischer
Eltern in Zürich aufgewachsen ist und inzwischen das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Wichtig sei heute
für viele Menschen nicht mehr die nationale Zugehörigkeit, sondern die Möglichkeit, sich dort beteiligen
zu können, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben. «Wer einen europäischen Pass besitzt, ist
schwer davon zu überzeugen, dass die Schweizer Nationalität eine besondere Bedeutung besitzt», so Cattacin.
Anders ist die Situation von Personen aus Nicht-EU-Ländern, die sich nicht
einfach in der Schweiz oder in Europa niederlassen dürfen. Für sie ist der Schweizer Pass ein Mittel
zum Erlangen von Mobilität. Dabei kommt ihnen allerdings die direkte Demokratie in die Quere: In vielen
Gemeinden bestimmt noch immer das Stimmvolk, wer den roten Pass erhält und wer nicht.

Cattacin
fordert, dass das Schweizer Bürgerrecht «zweckrational jenen Personen zuteil werden sollte, die sich
zu den Verfassungsgrundsätzen bekennen und den Pass benötigen». Gefühle oder moralische Kriterien seien
dabei fehl am Platz. Damit stellt Cattacin auch das politische Verfahren zur Erteilung des Bürgerrechts
in Frage: Nötig sei dazu ein Verwaltungsakt, der auf Aufenthaltsdauer und Leumund der Betroffenen beruhe,
argumentiert er. «Je mehr Menschen den Schweizer Pass haben, die hier arbeiten und investieren, desto
mehr kann die Schweiz von diesen Menschen und ihren Nachkommen profitieren.» Davon werde die Schweiz
als Innovationsstandort seit über hundert Jahren geprägt: «War Albert Einstein Schweizer? Oder eingebürgert?
Angepasst oder schlicht genial provokativ? Die Geschichte hat hier bereits geurteilt. Doch wie steht
es mit den Berishas und den Ferndandez?» Ein solcher Entscheid, so Sandro Cattacin, lasse sich nicht
an der Urne fällen.Andreas Merz
Was
ist Partizipation?In der Politikwissenschaft wird Partizipation als
freiwillige Beteiligung am politischen System verstanden. Dabei wird unterschieden zwischen konventionellen
Formen der Partizipation – zum Beispiel Abstimmungen, Wahlen oder die Übernahme von Ämtern – und unkonventionellen
Formen wie dem Mitmachen in einer sozialen oder politischen Bewegung oder der Teilnahme an einer Demonstration.
EinbürgerungDie
Einbürgerung ist in der Schweiz auf drei Stufen geregelt: Bund, Kantone und Gemeinden. Voraussetzung
für die Einbürgerung ist eine Bewilligung des Bundes. Die eigentlichen Entscheide
werden auf Gemeindeebene gefällt und von den Kantonen bestätigt. Dabei sind die Bewerberinnen und Bewerber
mit sehr unterschiedlichen Bedingungen (Fristen, Gebühren etc.) konfrontiert. Dazu
kommt, dass immer wieder andere politische Organe über Einbürgerungen befinden. Dazu gehören Gemeindeversammlungen,
Einbürgerungskommissionen, Urnenabstimmungen oder Parlamente. Mit dieser Vielzahl an Möglichkeiten wächst
auch die Gefahr der Willkür. So erklärt denn auch das Bundesgericht im Juli 2003 Einbürgerungsentscheide an der Urne für verfassungswidrig. Der Grund: Bei einer geheimen Abstimmung
an der Urne muss ein Entscheid weder begründet werden, noch kann dagegen Rekurs eingereicht werden.
Das Urteil löste eine ganze Flut von politischen Vorstössen aus. Darunter ist auch die Volksinitiative
«für demokratische Einbürgerungen», in der die SVP fordert, dass die Stimmberechtigten jeder Gemeinde
selber festlegen können, wer das Gemeindebürgerrecht erteilt.
Wohnsitzfristen
für die Einbürgerung Wer in der Schweiz ein Einbürgerungsgesuch stellen
will,
muss 12 Jahre lang im Land gelebt haben. Wie sieht es in Europa aus? In den 15 Staaten, die schon vor
den Erweiterungen von 2004 und 2007 Mitglied der EU waren, gelten folgende Fristen:| Belgien | 5 Jahre | | | Deutschland | 8 Jahre | | | Dänemark | 7 Jahre | | | Finnland | 5 Jahre | | | Frankreich | 5 Jahre | | | Griechenland | 8 Jahre | | | Grossbritannien | 5 Jahre | | | Irland | 4 Jahre | | | Island | 5 Jahre | | | Italien | 10 Jahre, | 4 Jahre für Angehörige der EU | | Niederlande | 5 Jahre | | | Österreich | 10 Jahre, | 4 Jahre für Angehörtige der EU und des EWR | | Portugal | 6 Jahre | | | Schweden | 5 Jahre | | | Spanien | 10 Jahre | | In
allen Staaten sind für junge Ausländerinnen und Ausländer Erleichterungen vorgesehen. Selbst in der
Schweiz wird bei der Berechnung der Wohnfrist die Zeit zwischen der Vollendung des 10. und des 20. Altersjahres
doppelt gerechnet.Quelle: www.bfm.admin.ch
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