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 In der Deutschschweiz hat das
kommunale Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einen schweren Stand. In der Romandie ist es fast
flächendeckend eingeführt worden. Teilweise werden die Rechte sogar noch ausgebaut.Immer
wieder steht in der Deutschschweiz das Ausländerstimmrecht auf der politischen Traktandenliste. Fast
genauso häufig widerfährt dem Anliegen eine Abfuhr. Jüngste Beispiele: Im Januar 2007 verwarf der Berner
Grosse Rat eine entsprechende Vorlage, im Februar wollte der Zürcher Kantonsrat nichts davon wissen.
Damit war das Begehren in Zürich zum fünften Mal innert 15 Jahren gescheitert. In der Deutschschweiz
können Ausländerinnen und Ausländer nur in neun Gemeinden des Kantons Graubünden und in drei in Appenzell
Ausserrhoden mitbestimmen.Ganz anders verhält es sich in der Romandie. Ausser
im Wallis geniesst die ausländische Bevölkerung in allen französischsprachigen Kantonen der Schweiz
das Stimm- und Wahlrecht. In Neuenburg zum Beispiel wurde es gleich mit der Verfassung von 1849 eingeführt.
Kurios aus heutiger Sicht ist, dass die Revolutionäre von 1848 unter «Ausländern» in erster Linie die
Bürger anderer Kantone verstanden. Wählen
und gewählt werdenHeute können die in Neuenburg wohnhaften Ausländerinnen
und Ausländer auf Kantons- und Gemeindeebene mitbestimmen, den Ständerat wählen und sich für die Wahl
in Schulkommissionen, Schlichtungsstellen, Arbeits- und Geschworenengerichte aufstellen lassen. Im Februar
segnete das Kantonsparlament zudem ein Gesetz ab, wonach Ausländerinnen und Ausländer künftig auch in
den Gemeinderat wählbar sind. Dagegen hat nun allerdings die SVP das Referendum ergriffen.Offenes
StaatsverständnisLaut dem Neuenburger Integrationsbeauftragten Thomas
Facchinetti hat die lange Tradition des Ausländerstimmrechts in seinem Kanton auch einen hohen symbolischen
Wert: «Die Ausländer werden auf allen gesellschaftlichen Ebenen aktiver, weil sie merken, dass wir ihnen
gegenüber offen sind.» Facchinetti hat zu diesem Thema zusammen mit der Universität Neuenburg umfassende
Studien realisiert. Er hat auch Erklärungen für den «Röstigraben» in Sachen Ausländerstimmrecht bereit:
Einerseits sei die welsche Sicht vom offeneren französischen Staats- und Bürgerrechtsverständnis geprägt.
Andererseits habe man in der Romandie das Ausländerstimmrecht häufig auch strategisch klug durchgesetzt:
Die dazu nötigen Verfassungsänderungen seien jeweils in einem für das Stimmvolk attraktiven Gesamtpaket
präsentiert worden.«Immer ein paar
Leute dagegen»Im Jura können sich Ausländerinnen und Ausländer seit
1978 an Abstimmungen beteiligen. Auch hier werden ihre Rechte aufgrund der positiven Erfahrungen schrittweise
ausgedehnt. Seit 2006 müssen Ausländerinnen und Ausländer ein Jahr im Kanton und insgesamt zehn in der
Schweiz gewohnt haben, um in den Genuss des Stimm- und Wahlrechts zu kommen. Ein Gesetz, wonach sie
künftig auch im Gemeinderat Einsitz nehmen können, hat im Parlament soeben die erste Hürde genommen.
Die Chancen in der Volksabstimmung? «Es gibt immer ein paar, die dagegen sind», meint Jean-Louis Chèvre,
Präsident der Integrationskommission.Eric Gremmelmaier
Ein
Kleiner Kanton als VorreiterPionierhaft hat der Kanton Appenzell Ausserrhoden
einen Versuch zur Harmonisierung der Einbürgerungspraxis gestartet. Der kantonale Bürgerrechtsdienst
unterbreitete den Gemeinden den Vorschlag, zusammen mit einer externen Firma eine Checkliste auszuarbeiten,
um den Integrationsgrad von Einbürgerungswilligen einheitlich zu prüfen. Wie Amtsleiter Lars Thoma erklärt,
liegt das Projekt zurzeit auf Eis: Die Resonanz auf die Vorarbeiten sei insgesamt zwar gross, einige
Gemeinden hätten sich aber nicht an den Kosten beteiligen wollen. Viele andere Kantone stehen noch ganz
am Anfang der Umsetzung des Bundesgerichtsurteils von 2003, wonach Einbürgerungsentscheide begründet
werden müssen. |
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