Alle haben eine Stimme

In den Kantonen Neuenburg und Jura dürfen Ausländerinnen und Ausländer auch auf kantonaler Ebene stimmen und wählen.
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In der Deutschschweiz hat das kommunale Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einen schweren Stand. In der Romandie ist es fast flächendeckend eingeführt worden. Teilweise werden die Rechte sogar noch ausgebaut.Immer wieder steht in der Deutschschweiz das Ausländerstimmrecht auf der politischen Traktandenliste. Fast genauso häufig widerfährt dem Anliegen eine Abfuhr. Jüngste Beispiele: Im Januar 2007 verwarf der Berner Grosse Rat eine entsprechende Vorlage, im Februar wollte der Zürcher Kantonsrat nichts davon wissen. Damit war das Begehren in Zürich zum fünften Mal innert 15 Jahren gescheitert. In der Deutschschweiz können Ausländerinnen und Ausländer nur in neun Gemeinden des Kantons Graubünden und in drei in Appenzell Ausserrhoden mitbestimmen.Ganz anders verhält es sich in der Romandie. Ausser im Wallis geniesst die ausländische Bevölkerung in allen französischsprachigen Kantonen der Schweiz das Stimm- und Wahlrecht. In Neuenburg zum Beispiel wurde es gleich mit der Verfassung von 1849 eingeführt. Kurios aus heutiger Sicht ist, dass die Revolutionäre von 1848 unter «Ausländern» in erster Linie die Bürger anderer Kantone verstanden. Wählen und gewählt werdenHeute können die in Neuenburg wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer auf Kantons- und Gemeindeebene mitbestimmen, den Ständerat wählen und sich für die Wahl in Schulkommissionen, Schlichtungsstellen, Arbeits- und Geschworenengerichte aufstellen lassen. Im Februar segnete das Kantonsparlament zudem ein Gesetz ab, wonach Ausländerinnen und Ausländer künftig auch in den Gemeinderat wählbar sind. Dagegen hat nun allerdings die SVP das Referendum ergriffen.Offenes StaatsverständnisLaut dem Neuenburger Integrationsbeauftragten Thomas Facchinetti hat die lange Tradition des Ausländerstimmrechts in seinem Kanton auch einen hohen symbolischen Wert: «Die Ausländer werden auf allen gesellschaftlichen Ebenen aktiver, weil sie merken, dass wir ihnen gegenüber offen sind.» Facchinetti hat zu diesem Thema zusammen mit der Universität Neuenburg umfassende Studien realisiert. Er hat auch Erklärungen für den «Röstigraben» in Sachen Ausländerstimmrecht bereit: Einerseits sei die welsche Sicht vom offeneren französischen Staats- und Bürgerrechtsverständnis geprägt. Andererseits habe man in der Romandie das Ausländerstimmrecht häufig auch strategisch klug durchgesetzt: Die dazu nötigen Verfassungsänderungen seien jeweils in einem für das Stimmvolk attraktiven Gesamtpaket präsentiert worden.«Immer ein paar Leute dagegen»Im Jura können sich Ausländerinnen und Ausländer seit 1978 an Abstimmungen beteiligen. Auch hier werden ihre Rechte aufgrund der positiven Erfahrungen schrittweise ausgedehnt. Seit 2006 müssen Ausländerinnen und Ausländer ein Jahr im Kanton und insgesamt zehn in der Schweiz gewohnt haben, um in den Genuss des Stimm- und Wahlrechts zu kommen. Ein Gesetz, wonach sie künftig auch im Gemeinderat Einsitz nehmen können, hat im Parlament soeben die erste Hürde genommen. Die Chancen in der Volksabstimmung? «Es gibt immer ein paar, die dagegen sind», meint Jean-Louis Chèvre, Präsident der Integrationskommission.Eric Gremmelmaier


Ein Kleiner Kanton als Vorreiter
Pionierhaft hat der Kanton Appenzell Ausserrhoden einen Versuch zur Harmonisierung der Einbürgerungspraxis gestartet. Der kantonale Bürgerrechtsdienst unterbreitete den Gemeinden den Vorschlag, zusammen mit einer externen Firma eine Checkliste auszuarbeiten, um den Integrationsgrad von Einbürgerungswilligen einheitlich zu prüfen. Wie Amtsleiter Lars Thoma erklärt, liegt das Projekt zurzeit auf Eis: Die Resonanz auf die Vorarbeiten sei insgesamt zwar gross, einige Gemeinden hätten sich aber nicht an den Kosten beteiligen wollen. Viele andere Kantone stehen noch ganz am Anfang der Umsetzung des Bundesgerichtsurteils von 2003, wonach Einbürgerungsentscheide begründet werden müssen.
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