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 Das erweiterte Abkommen über den freien Personenverkehr mit den neuen EU-Oststaaten
löst nicht nur Freude aus. Viele Arbeitnehmer haben Angst, dass ihnen
ausländische Kollegen mit tieferen Löhnen die Stelle streitig machen.
Im grossen Hinterhof an der Allschwilerstrasse 35 in Basel herrscht reges Treiben: In
einer Garage werden Oldtimer repariert, daneben beladen Arbeiter einen Lastwagen mit
Kartonrollen. In der Schreinerei Münch ist es dagegen relativ ruhig: Alle neun
Angestellten sind unterwegs. Obwohl Markus Münch seit Jahren erfolgreich ist - er
übernahm die Möbel- und Bauschreinerei 1974 -, mag er nicht nur positiv in die
Zukunft blicken. Mit der Personenfreizügigkeit, welche die Schweiz über die
Bilateralen Abkommen mit der EU ausgehandelt hat, wird sich für die Schweizer Klein-
und Mittelunternehmen einiges ändern.

Walter F. Studer, UBS; Markus Münch, Schreinerei Alois Münch; Géza
Teleki, ehem. Basler Volkswirtschaftsbund (von links). Bilder: dp
«Weil wir in Basel schon länger Leute aus dem nahen Ausland beschäftigen,
haben wir einige Erfahrungen gesammelt. Doch der freie Personenverkehr ist eine neue
Herausforderung für uns», sagt Münch. Die Schweizer hätten sich zu
lange auf den Lorbeeren ausgeruht, in Zukunft müsse mehr Initiative gezeigt werden.
Münch ist durchaus dafür, dass sich der Markt öffnet, er hat aber Angst vor
dem Sozial- und Lohndumping, das die Zuwanderung billiger Arbeitskräfte und neuer
Firmen aus dem Osten auslösen könnte. «Wir müssen mit gleich langen
Spiessen kämpfen können», erklärt er. Mit seinen Sorgen über die
Auswirkungen der Personenfreizügigkeit ist Münch nicht allein. Vor allem auf der
ganz linken und der ganz rechten Seite des politischen Spektrums wird die Angst vor der
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Oststaaten geschürt, mit
Argumenten wie «die Armut weitet sich aus» oder «dem Sozialmissbrauch
wird Tür und Tor geöffnet».
Riesiger Nachholbedarf
Die Personenfreizügigkeit mit den 15 «alten» EU-Staaten ist seit Juni
2004 in Kraft. Seit dem 1. Mai letzten Jahres sind auch Estland, Lettland, Litauen, Malta,
Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern Mitglied der EU. Sie
übernehmen automatisch die ersten Bilateralen Verträge, welche die Schweiz mit
der EU abgeschlossen hat (Bilaterale I). Das Abkommen über den freien Personenverkehr
jedoch ist davon ausgenommen. Darüber hat die Schweiz mit der EU ein Zusatzprotokoll
ausgehandelt: Die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts erfolgt schrittweise und
kontrolliert, mit Regeln, die sogar strenger sind als für die bisherigen
EU-Länder.

Rita Schiavi, Gewerkschaft Unia. Bild: zVg. Rainer Füeg, Geschäftsführer
Handelskammer beider Basel. Bild: pc
Rainer Füeg, Geschäftsführer der Handelskammer beider Basel, ist denn auch
überzeugt, dass die Schweiz von der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die
neuen EU-Oststaaten nur profitieren kann: «Der Ost-Markt wird von Jahr zu Jahr
interessanter. Dank der EU-Mitgliedschaft steigt in diesen Ländern auch die
Kaufkraft.» Der Osten habe teilweise einen riesigen Nachholbedarf.
Nischen und Spezialitäten
Auch auf weitere Sicht hat die Personenfreizügigkeit für Füeg nur Vorteile:
«Natürlich wird es kurzfristig Verlierer geben, doch für die Zukunft der
Schweiz hat der freie Personenverkehr einen positiven Einfluss.» Da die
Personenfreizügigkeit an lange Übergangsfristen und Schutzklauseln gebunden ist,
geht die Schweiz kaum ein Risiko ein. Die Einwanderung von Arbeitskräften aus den
Oststaaten wird bis 2011 kontrolliert. Personen aus den neuen EU-Staaten dürfen nur
in dem Masse in die Schweiz kommen, wie Arbeitsplätze vorhanden sind, für die
sich in der Schweiz niemand findet. Arbeitslose Personen sind grundsätzlich von der
Personenfreizügigkeit ausgeschlossen, womit ein «Sozialtourismus»
verhindert werden soll. Füeg: «Wir dürfen nicht zu ängstlich sein.
Momentan findet wirtschaftlich eine weltweite Verlagerung statt: Asien wird immer
stärker. Deshalb sind für die Schweiz die Abkommen mit der EU wichtig.»
Ein Umdenken müsse stattfinden, und die Schweiz müsse sich in Zukunft
wirtschaftlich stärker auf Nischen und Spezialitäten konzentrieren.
Vom freien Austausch profitieren
Dass sich die Schweiz punkto EU in der Vergangenheit zögerlich verhielt, zahlt sich
heute zum Teil aus: Dank der Bilateralen Verträge nähern sich die Eidgenossen in
gemässigtem Tempo jenen Umstellungen, die ein Beitritt mit schneller Wirkung mit sich
bringen würde. Doch trotz der strengen Kontingente und der spezifischen
Übergangsfristen haben SVP, Schweizer Demokraten (SD) und die Bewegung für den
Sozialismus (BFS) gegen die Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Staaten das
Referendum ergriffen. Am 25. September 2005 entscheiden deshalb die Schweizerinnen und
Schweizer über die Zukunft der Bilateralen Abkommen. Da alle Abkommen miteinander
verknüpft sind, steht nicht nur der freie Personenverkehr auf dem Spiel, sondern alle
Verträge der Bilateralen I wären bei einem Nein gefährdet.
«Die Schweiz ist ein exportabhängiges Land», erklärt Géza
Teleki, ehemaliger Direktor des Basler Volkswirtschaftsbundes, «deshalb ist für
uns der Zugang zu den neuen EU-Oststaaten von Bedeutung.» Doch auch aus der Sicht
des Arbeitsmarktes hat die Personenfreizügigkeit ihre Vorteile: «Die Schweizer
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, qualifiziertes Personal zu rekrutieren.
Arbeitnehmer hingegen haben die Freiheit, in den wachsenden Oststaaten zu arbeiten und
sich niederzulassen», argumentiert Teleki. Zwar sei es heute schwer vorstellbar,
dass der Osten als Arbeitgeber attraktiv sein könnte, doch übermorgen sei dies
bereits Realität. Auch Walter F. Studer, Verantwortlicher für Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeziehungen bei UBS, ist überzeugt, dass die erweiterte
Personenfreizügigkeit für die Schweiz von Vorteil ist: «Die UBS ist an den
Bilateralen Verträgen vor allem deshalb interessiert, weil sie das nachhaltige
Wachstum der gesamten Schweizer Wirtschaft unterstützen. Darüber hinaus
profitieren wir in der Finanzbranche ganz direkt vom freien Austausch qualifizierter
Arbeitskräfte.»
Blitzartige Umsetzung gefordert
Abgesehen davon, dass der Schweizer Arbeitsmarkt nur kontrolliert und über
längere Frist geöffnet wird, leisten auch flankierende Massnahmen Schutz vor
möglichem Missbrauch. Für die bisherigen EU-Länder sind diese Massnahmen
bereits seit Juni 2004 in Kraft. Die Umsetzung der flankierenden Massnahmen hängt
allerdings vom Willen der Kantone und der Arbeitgeberseite in den paritätisch
zusammengesetzten Kontrollorganen ab. Doch zum Teil hapert es mit der Umsetzung, wie die
Erfahrung mit den «alten» EU-Staaten zeigt: «Die
flankierenden Massnahmen müssen durchgesetzt werden», fordert Rita Schiavi,
Gewerkschaftssekretärin der Unia, «es reicht nicht, wenn sie nur auf dem Papier
existieren.»
Die Gewerkschaften stehen zwar hinter der Personenfreizügigkeit, haben aber Angst vor
Lohn- und Sozialdumping in Folge der fehlenden Gesamtarbeitsverträge (GAV) und
Mindestlöhne. «Die Lohndifferenz zwischen der Schweiz und den Ostländern
ist riesig», weiss Schiavi. Da sich viele Berufe in der Baubranche in einem
vertragslosen Zustand befinden, nutzen laut der Gewerkschafterin einige Arbeitgeber die
Personenfreizügigkeit aus, um die Löhne zu drücken. «Die
flankierenden Massnahmen müssen deshalb blitzartig umgesetzt werden, sonst hat die
Abstimmung im September keine Chance», ist sie überzeugt. Den Vorwurf der
Arbeitgeberseite, die Abstimmung zum freien Personenverkehr als Hebel für
Gewerkschaftsziele zu nutzen, lässt Schiavi nicht gelten: «Der GAV ist der
beste und einzige präventive Schutz gegen Missbrauch.»
Eigeninitiative von Arbeitgebern
Da die Kantone zum Teil die Umsetzung eher dem Zufall überlassen, haben einzelne
Arbeitgeber selbst die Initiative ergriffen, wie José Perez, Bausekretär der
Unia, berichtet. Weil sie mit dem freien Personenverkehr mit den «alten»
EU-Staaten eher schlechte Erfahrungen gemacht hätten, seien viele Arbeitnehmer
gegen-über der Erweiterung der Personenfreizügigkeit kritisch eingestellt.
«Die Gewerkschaft wehrt sich nicht gegen eine Öffnung der Grenzen, doch wir
müssen die Interessen der Arbeitnehmer vertreten», sagt Perez. «Und ohne
allgemein verbindlichen GAV können wir ausländische Firmen nicht zwingen,
Schweizer Lohnforderungen einzuhalten.» Gewerkschaftssekretärin Schiavi hofft,
dass die Arbeitgeberseite einsieht, wie wichtig die Umsetzung der flankierenden Massnahmen
und ein allgemein verbindlicher GAV seien: «Nur so können wir einer
Verwahrlosung vorbeugen und werden in einigen Jahren eine gute arbeitsmarktliche Situation
haben.»
Helen Weiss
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