Personenfreizügigkeit: Ängste und Hoffnungen

Das erweiterte Abkommen über den freien Personenverkehr mit den neuen EU-Oststaaten löst nicht nur Freude aus. Viele Arbeitnehmer haben Angst, dass ihnen ausländische Kollegen mit tieferen Löhnen die Stelle streitig machen.


Im grossen Hinterhof an der Allschwilerstrasse 35 in Basel herrscht reges Treiben: In einer Garage werden Oldtimer repariert, daneben beladen Arbeiter einen Lastwagen mit Kartonrollen. In der Schreinerei Münch ist es dagegen relativ ruhig: Alle neun Angestellten sind unterwegs. Obwohl Markus Münch seit Jahren erfolgreich ist - er übernahm die Möbel- und Bauschreinerei 1974 -, mag er nicht nur positiv in die Zukunft blicken. Mit der Personenfreizügigkeit, welche die Schweiz über die Bilateralen Abkommen mit der EU ausgehandelt hat, wird sich für die Schweizer Klein- und Mittelunternehmen einiges ändern.


Walter F. Studer, UBS; Markus Münch, Schreinerei Alois Münch; Géza Teleki, ehem. Basler Volkswirtschaftsbund (von links). Bilder: dp

«Weil wir in Basel schon länger Leute aus dem nahen Ausland beschäftigen, haben wir einige Erfahrungen gesammelt. Doch der freie Personenverkehr ist eine neue Herausforderung für uns», sagt Münch. Die Schweizer hätten sich zu lange auf den Lorbeeren ausgeruht, in Zukunft müsse mehr Initiative gezeigt werden. Münch ist durchaus dafür, dass sich der Markt öffnet, er hat aber Angst vor dem Sozial- und Lohndumping, das die Zuwanderung billiger Arbeitskräfte und neuer Firmen aus dem Osten auslösen könnte. «Wir müssen mit gleich langen Spiessen kämpfen können», erklärt er. Mit seinen Sorgen über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit ist Münch nicht allein. Vor allem auf der ganz linken und der ganz rechten Seite des politischen Spektrums wird die Angst vor der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Oststaaten geschürt, mit Argumenten wie «die Armut weitet sich aus» oder «dem Sozialmissbrauch wird Tür und Tor geöffnet».

Riesiger Nachholbedarf
Die Personenfreizügigkeit mit den 15 «alten» EU-Staaten ist seit Juni 2004 in Kraft. Seit dem 1. Mai letzten Jahres sind auch Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern Mitglied der EU. Sie übernehmen automatisch die ersten Bilateralen Verträge, welche die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat (Bilaterale I). Das Abkommen über den freien Personenverkehr jedoch ist davon ausgenommen. Darüber hat die Schweiz mit der EU ein Zusatzprotokoll ausgehandelt: Die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts erfolgt schrittweise und kontrolliert, mit Regeln, die sogar strenger sind als für die bisherigen EU-Länder.


Rita Schiavi, Gewerkschaft Unia. Bild: zVg. Rainer Füeg, Geschäftsführer Handelskammer beider Basel. Bild: pc

Rainer Füeg, Geschäftsführer der Handelskammer beider Basel, ist denn auch überzeugt, dass die Schweiz von der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Oststaaten nur profitieren kann: «Der Ost-Markt wird von Jahr zu Jahr interessanter. Dank der EU-Mitgliedschaft steigt in diesen Ländern auch die Kaufkraft.» Der Osten habe teilweise einen riesigen Nachholbedarf.

Nischen und Spezialitäten
Auch auf weitere Sicht hat die Personenfreizügigkeit für Füeg nur Vorteile: «Natürlich wird es kurzfristig Verlierer geben, doch für die Zukunft der Schweiz hat der freie Personenverkehr einen positiven Einfluss.» Da die Personenfreizügigkeit an lange Übergangsfristen und Schutzklauseln gebunden ist, geht die Schweiz kaum ein Risiko ein. Die Einwanderung von Arbeitskräften aus den Oststaaten wird bis 2011 kontrolliert. Personen aus den neuen EU-Staaten dürfen nur in dem Masse in die Schweiz kommen, wie Arbeitsplätze vorhanden sind, für die sich in der Schweiz niemand findet. Arbeitslose Personen sind grundsätzlich von der Personenfreizügigkeit ausgeschlossen, womit ein «Sozialtourismus» verhindert werden soll. Füeg: «Wir dürfen nicht zu ängstlich sein. Momentan findet wirtschaftlich eine weltweite Verlagerung statt: Asien wird immer stärker. Deshalb sind für die Schweiz die Abkommen mit der EU wichtig.» Ein Umdenken müsse stattfinden, und die Schweiz müsse sich in Zukunft wirtschaftlich stärker auf Nischen und Spezialitäten konzentrieren.

Vom freien Austausch profitieren
Dass sich die Schweiz punkto EU in der Vergangenheit zögerlich verhielt, zahlt sich heute zum Teil aus: Dank der Bilateralen Verträge nähern sich die Eidgenossen in gemässigtem Tempo jenen Umstellungen, die ein Beitritt mit schneller Wirkung mit sich bringen würde. Doch trotz der strengen Kontingente und der spezifischen Übergangsfristen haben SVP, Schweizer Demokraten (SD) und die Bewegung für den Sozialismus (BFS) gegen die Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Staaten das Referendum ergriffen. Am 25. September 2005 entscheiden deshalb die Schweizerinnen und Schweizer über die Zukunft der Bilateralen Abkommen. Da alle Abkommen miteinander verknüpft sind, steht nicht nur der freie Personenverkehr auf dem Spiel, sondern alle Verträge der Bilateralen I wären bei einem Nein gefährdet.

«Die Schweiz ist ein exportabhängiges Land», erklärt Géza Teleki, ehemaliger Direktor des Basler Volkswirtschaftsbundes, «deshalb ist für uns der Zugang zu den neuen EU-Oststaaten von Bedeutung.» Doch auch aus der Sicht des Arbeitsmarktes hat die Personenfreizügigkeit ihre Vorteile: «Die Schweizer Arbeitgeber haben die Möglichkeit, qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Arbeitnehmer hingegen haben die Freiheit, in den wachsenden Oststaaten zu arbeiten und sich niederzulassen», argumentiert Teleki. Zwar sei es heute schwer vorstellbar, dass der Osten als Arbeitgeber attraktiv sein könnte, doch übermorgen sei dies bereits Realität. Auch Walter F. Studer, Verantwortlicher für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeziehungen bei UBS, ist überzeugt, dass die erweiterte Personenfreizügigkeit für die Schweiz von Vorteil ist: «Die UBS ist an den Bilateralen Verträgen vor allem deshalb interessiert, weil sie das nachhaltige Wachstum der gesamten Schweizer Wirtschaft unterstützen. Darüber hinaus profitieren wir in der Finanzbranche ganz direkt vom freien Austausch qualifizierter Arbeitskräfte.»

Blitzartige Umsetzung gefordert
Abgesehen davon, dass der Schweizer Arbeitsmarkt nur kontrolliert und über längere Frist geöffnet wird, leisten auch flankierende Massnahmen Schutz vor möglichem Missbrauch. Für die bisherigen EU-Länder sind diese Massnahmen bereits seit Juni 2004 in Kraft. Die Umsetzung der flankierenden Massnahmen hängt allerdings vom Willen der Kantone und der Arbeitgeberseite in den paritätisch zusammengesetzten Kontrollorganen ab. Doch zum Teil hapert es mit der Umsetzung, wie die Erfahrung mit  den «alten» EU-Staaten zeigt: «Die flankierenden Massnahmen müssen durchgesetzt werden», fordert Rita Schiavi, Gewerkschaftssekretärin der Unia, «es reicht nicht, wenn sie nur auf dem Papier existieren.»

Die Gewerkschaften stehen zwar hinter der Personenfreizügigkeit, haben aber Angst vor Lohn- und Sozialdumping in Folge der fehlenden Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Mindestlöhne. «Die Lohndifferenz zwischen der Schweiz und den Ostländern ist riesig», weiss Schiavi. Da sich viele Berufe in der Baubranche in einem vertragslosen Zustand befinden, nutzen laut der Gewerkschafterin einige Arbeitgeber die Personenfreizügigkeit aus, um die Löhne zu drücken. «Die flankierenden Massnahmen müssen deshalb blitzartig umgesetzt werden, sonst hat die Abstimmung im September keine Chance», ist sie überzeugt. Den Vorwurf der Arbeitgeberseite, die Abstimmung zum freien Personenverkehr als Hebel für Gewerkschaftsziele zu nutzen, lässt Schiavi nicht gelten: «Der GAV ist der beste und einzige präventive Schutz gegen Missbrauch.»

Eigeninitiative von Arbeitgebern
Da die Kantone zum Teil die Umsetzung eher dem Zufall überlassen, haben einzelne Arbeitgeber selbst die Initiative ergriffen, wie José Perez, Bausekretär der Unia, berichtet. Weil sie mit dem freien Personenverkehr mit den «alten» EU-Staaten eher schlechte Erfahrungen gemacht hätten, seien viele Arbeitnehmer gegen-über der Erweiterung der Personenfreizügigkeit kritisch eingestellt. «Die Gewerkschaft wehrt sich nicht gegen eine Öffnung der Grenzen, doch wir müssen die Interessen der Arbeitnehmer vertreten», sagt Perez. «Und ohne allgemein verbindlichen GAV können wir ausländische Firmen nicht zwingen, Schweizer Lohnforderungen einzuhalten.» Gewerkschaftssekretärin Schiavi hofft, dass die Arbeitgeberseite einsieht, wie wichtig die Umsetzung der flankierenden Massnahmen und ein allgemein verbindlicher GAV seien: «Nur so können wir einer Verwahrlosung vorbeugen und werden in einigen Jahren eine gute arbeitsmarktliche Situation haben.»


Helen Weiss


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