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Schätzt Klarheit: Eduard Gnesa. Bild: Stefan Anderegg
Seit Anfang Jahr ist Eduard Gnesa Vorsteher des neuen bundesamtes für Migration. Er
will in der Integration auch Ausländerinnen und Ausländer in die Pflicht nehmen.
Interview: Andreas Merz
Ihre Grossmutter stammte aus Italien. Was bedeutet das für Sie? Oder anders gefragt:
Macht es Sie zu einem «anderen» Schweizer?
Eduard Gnesa: Mein Grossvater war Tessiner und meine Grossmutter Italienerin. Das
führte dazu, dass ich im Oberwallis, wo ich aufwuchs, ab und zu
«Tschingg» gerufen wurde. Ich litt aber nicht besonders unter
diesem Schimpfwort. Ein anderer Schweizer bin ich deswegen nicht. Ich habe einfach, wie
sehr viele Schweizerinnen und Schweizer auch, ausländische Vorfahren.
Sie haben sich im vergangenen Herbst für die erleichterte Einbürgerung der
zweiten und der dritten Generation eingesetzt. Die Vorlagen wurden abgelehnt. War das
für Sie auch eine persönliche Niederlage?
Bundesrat und Parlament haben Vorschläge gemacht, und das Volk hat sie abgelehnt. So
funktioniert die Demokratie, das darf man nicht persönlich nehmen. Wir mussten zur
Kenntnis nehmen, dass die Einbürgerungen nicht die vordringlichsten Probleme sind,
die neu geregelt werden sollen.
Sie werden als Mann des Ausgleichs beschrieben. Ihr Chef, Bundesrat Christoph Blocher, ist
für seinen provokativen Umgangston bekannt. Wie kommen Sie miteinander aus?
Bundesrat Blocher hat einen direkten Draht zu den Amtsdirektoren und erteilt klare
Aufträge, nachdem er sich ausführlich hat ins Bild setzen lassen. Diese Klarheit
schätze ich, sie schärft auch die eigene Argumentation.
Ihre Aufgabe ist es, die Beschlüsse von Bundesrat und Parlament umzusetzen. Bleibt da
Spielraum für eigene Schwerpunkte?
Bei der Umsetzung von Bundesrats- oder Parlamentsbeschlüssen ist das Amt gebunden,
das ist klar. Hingegen bestehen Spielräume bei der Vorbereitung von Parlaments- und
Bundesratsgeschäften. Hier bringen mein Amt und meine Fachleute
selbstverständlich ihr Know-how ein und unterbreiten den politischen Gremien
Vorschläge, zum Beispiel im Rahmen des neuen Ausländergesetzes oder der Revision
des Asylgesetzes.
Was sind Ihre persönlichen Visionen für die eidgenössische Migrations- und
Integrationspolitik?
Ich würde es Ziele nennen, das ist konkreter als Visionen. Eine gute
Migrationspolitik bewegt sich im Dreieck zwischen Wohlstand, Sicherheit und
Solidarität. Die Wirtschaft soll genügend ausländische Arbeitskräfte
rekrutieren können; die Bevölkerung soll in Sicherheit leben können, und
echt Verfolgte sollen bei uns Schutz erhalten. Ich habe nicht die Illusion, dass dies zur
Zufriedenheit aller gelöst werden kann. Dort, wo Integrationsmassnahmen ergriffen
werden müssen, sollen sie nach Möglichkeit vom Staat gefördert werden.
Dabei müssen auch die Ausländerinnen und Ausländer ihren Beitrag leisten.
Zudem müssen Missbräuche benannt und konsequent bestraft werden.
Können Sie konkreter werden?
In Zukunft kann die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung an die
Bedingung geknüpft werden, dass Sprach- und Integrationskurse besucht
werden. Anders gesagt: Wer sich um die Integration foutiert, hat kein garantiertes
Bleiberecht in der Schweiz. Das heisst aber auch, dass wir mithelfen, dass solche
Integrationsangebote zu Stande kommen. Der Integrationsförderungskredit des Bundes,
mit dem jährlich für rund 14 Millionen Franken konkrete Projekte
unterstützt werden, bietet hier durchaus Möglichkeiten.
Eduard Gnesa stiess Anfang der 1980er-Jahre als Jurist zum Schweizerischen Justiz- und
Polizeidepartement. 2001 wurde er von Bundesrätin Ruth Metzler zum Chef des damaligen
Ausländeramts ernannt. Der heute 52-Jährige steht politisch der CVP nahe.
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