«Ab und zu rief man mir ‹Tschingg› nach».


Schätzt Klarheit: Eduard Gnesa. Bild: Stefan Anderegg

Seit Anfang Jahr ist Eduard Gnesa Vorsteher des neuen bundesamtes für Migration. Er will in der Integration auch Ausländerinnen und Ausländer in die Pflicht nehmen.

Interview: Andreas Merz


Ihre Grossmutter stammte aus Italien. Was bedeutet das für Sie? Oder anders gefragt: Macht es Sie zu einem «anderen» Schweizer?


Eduard Gnesa: Mein Grossvater war Tessiner und meine Grossmutter Italienerin. Das führte dazu, dass ich im Oberwallis, wo ich aufwuchs, ab und zu «Tschingg» gerufen wurde. Ich litt aber nicht besonders unter
diesem Schimpfwort. Ein anderer Schweizer bin ich deswegen nicht. Ich habe einfach, wie sehr viele Schweizerinnen und Schweizer auch, ausländische Vorfahren.


Sie haben sich im vergangenen Herbst für die erleichterte Einbürgerung der zweiten und der dritten Generation eingesetzt. Die Vorlagen wurden abgelehnt. War das für Sie auch eine persönliche Niederlage?

Bundesrat und Parlament haben Vorschläge gemacht, und das Volk hat sie abgelehnt. So funktioniert die Demokratie, das darf man nicht persönlich nehmen. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass die Einbürgerungen nicht die vordringlichsten Probleme sind, die neu geregelt werden sollen.


Sie werden als Mann des Ausgleichs beschrieben. Ihr Chef, Bundesrat Christoph Blocher, ist für seinen provokativen Umgangston bekannt. Wie kommen Sie miteinander aus?

Bundesrat Blocher hat einen direkten Draht zu den Amtsdirektoren und erteilt klare Aufträge, nachdem er sich ausführlich hat ins Bild setzen lassen. Diese Klarheit schätze ich, sie schärft auch die eigene Argumentation.


Ihre Aufgabe ist es, die Beschlüsse von Bundesrat und Parlament umzusetzen. Bleibt da Spielraum für eigene Schwerpunkte?

Bei der Umsetzung von Bundesrats- oder Parlamentsbeschlüssen ist das Amt gebunden, das ist klar. Hingegen bestehen Spielräume bei der Vorbereitung von Parlaments- und Bundesratsgeschäften. Hier bringen mein Amt und meine Fachleute selbstverständlich ihr Know-how ein und unterbreiten den politischen Gremien Vorschläge, zum Beispiel im Rahmen des neuen Ausländergesetzes oder der Revision des Asylgesetzes.


Was sind Ihre persönlichen Visionen für die eidgenössische Migrations- und Integrationspolitik?

Ich würde es Ziele nennen, das ist konkreter als Visionen. Eine gute Migrationspolitik bewegt sich im Dreieck zwischen Wohlstand, Sicherheit und Solidarität. Die Wirtschaft soll genügend ausländische Arbeitskräfte rekrutieren können; die Bevölkerung soll in Sicherheit leben können, und echt Verfolgte sollen bei uns Schutz erhalten. Ich habe nicht die Illusion, dass dies zur Zufriedenheit aller gelöst werden kann. Dort, wo Integrationsmassnahmen ergriffen werden müssen, sollen sie nach Möglichkeit vom Staat gefördert werden. Dabei müssen auch die Ausländerinnen und Ausländer ihren Beitrag leisten. Zudem müssen Missbräuche benannt und konsequent bestraft werden.


Können Sie konkreter werden?

In Zukunft kann die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung an die Bedingung geknüpft  werden, dass Sprach- und Integrationskurse besucht werden. Anders gesagt: Wer sich um die Integration foutiert, hat kein garantiertes Bleiberecht in der Schweiz. Das heisst aber auch, dass wir mithelfen, dass solche Integrationsangebote zu Stande kommen. Der Integrationsförderungskredit des Bundes, mit dem jährlich für rund 14 Millionen Franken konkrete Projekte unterstützt werden, bietet hier durchaus Möglichkeiten.


Eduard Gnesa stiess Anfang der 1980er-Jahre als Jurist zum Schweizerischen Justiz- und Polizeidepartement. 2001 wurde er von Bundesrätin Ruth Metzler zum Chef des damaligen Ausländeramts ernannt. Der heute 52-Jährige steht politisch der CVP nahe.

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