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 Die Bedeutung der ausländischen Arbeitskräfte für die Wirtschaft wird
häufig unterschätzt. Gleichzeitig wird übersehen, dass die schweizerische
Ausländerpolitik der vergangenen 100 Jahre keine Erfolgsgeschichte ist. Die
schweizerischen und ausländischen Arbeitskräfte tragen heute noch an deren
Folgen.
Von Marie-Thérèse Kuhn, lic. rer. pol., Leiterin Kiga
«
weil sie in ihrem eigenen Land zurzeit auf keinen grünen Zweig
kommen.»1 So weit Max Frisch in seinem auch nach 35 Jahren noch gültigen
Vorwort zu Alexander J. Seilers Gesprächen mit italienischen Arbeitern in der
Schweiz. Frisch hat immer noch recht, wenn er darauf hinweist, dass viele Menschen kommen,
weil sie sich bei uns bessere (Arbeits-)Bedingungen erhoffen. Aber ebenso recht hat er mit
einer andern Aussage im gleichen Text: «Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es
kamen Menschen. Sie fressen den Wohlstand nicht auf, im Gegenteil, sie sind für den
Wohlstand unerlässlich.»
Ausländische Arbeitskräfte sind nicht aus Zufall hier, sie wurden geholt
Was wäre, wenn die Schweiz keine ausländischen Frauen und Männer arbeiten
lassen könnte? Die Frage kann auch differenziert werden. Was wäre, wenn alle
ausländischen Arbeitskräfte Frauen wären? Was wäre, wenn alle
ausländischen Arbeitskräfte sehr gut qualifiziert wären? Was wäre,
wenn alle ausländischen Arbeitskräfte nach 3 Jahren wieder heim möchten?
Was wäre, wenn alle ausländischen Arbeitskräfte kinderlos wären? Es
lohnt sich, bei diesen Fragen etwas zu verweilen und sich zu überlegen, wie sich das
auswirken würde. Es ist klar, in jedem Fall müsste man davon ausgehen, dass die
Schweiz eine ganz andere wäre.
«Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kamen Menschen. Sie fressen den
Wohlstand nicht auf, im Gegenteil, sie sind für den Wohlstand
unerlässlich.» Max Frisch
Es ist kein Zufall, dass nicht alle Migrantinnen und Migranten gut qualifiziert sind, es
ist kein Zufall, dass mehr ausländische Arbeitskräfte Männer sind. Es ist
auch kein Zufall, dass der Arbeitsmarkt jetzt so ist, wie er ist. Geprägt wurde er
von technologischen Entwicklungen, von politischen Strömungen, von
Kräfteverhältnissen, von Konsumbedürfnissen, von Handelsbeziehungen und
nicht zuletzt von der Ausländerpolitik der letzten hundert Jahre.2
Vor 100 Jahren forderten Liberale die Einbürgerung der Ausländer (und
Ausländerinnen?)
Interessant ist beispielsweise die Feststellung, dass Basel-Stadt bereits 1910 einen
Ausländeranteil von 38,3% aufzuweisen hatte, die Schweiz insgesamt von 17,2%. Bereits
damals tauchte die Frage der so genannten Überfremdung auf. Die Lösung des
Problems wurde von liberalen Kreisen auch darin gesehen, dass im Land Geborene
heute würde man sagen «Zweitgeneratiönler/innen»
zwangseingebürgert würden. Den nicht in der Schweiz Geborenen sollte unter
bestimmten Umständen ein bundesrechtlicher Anspruch auf Einbürgerung in der
Niederlassungsgemeinde zugestanden werden. Wie weit haben wir es doch inzwischen gebracht
rückwärts, denn inzwischen geht die Diskussion um die dritte Generation.
Die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg war geprägt von starkem Wachstum, Entwicklung vor
allem des Industriesektors, der die Arbeitskräfte vor allem aus der Landwirtschaft
abzog. Da in den letzten fünfzig Jahren des neunzehnten Jahrhunderts an die 12% der
schweizerischen Bevölkerung ausgewandert waren, war die Einwanderung
ausländischer Arbeitskräfte fast zwingend. Damit fand gleichzeitig ein
Wissenstransfer in die Schweiz statt. Insbesondere der Tunnel- und Eisenbahnbau wäre
ohne diese Einwanderung so nicht möglich gewesen. Aber auch in hoch spezialisierten
handwerklichen Berufen waren Ausländer zahlreich. Bereits zu diesem frühen
Zeitpunkt wurde zwischen der «verankerten Fremdbevölkerung» und der
«losen Fremdbevölkerung» unterschieden, Erstere in qualifizierten Berufen
tätig oder selbstständig, Letztere vor allem im Baugewerbe oder als
Industriearbeiter und mit niedrigerer Einbürgerungsrate. Heute würde man die
Begriffe «verankert» durch «integriert» und «lose»
durch «nicht- integriert» ersetzen. Leicht zu erraten, welche Gruppe eher der
«Fremdenfeindlichkeit» ausgesetzt war.
Die Idee des Inländervorrangs
Die Zeit während und zwischen den beiden grossen Kriegen in Europa brachte den
völligen Zusammenbruch der liberalen Ausländerpolitik. 1914 setzte eine
fremdenpolizeiliche Regelung der Einwanderung ein. Bis dahin war sie vor allem über
Staatsverträge geregelt worden. Ein neues zentrales Anliegen war nun der Schutz der
inländischen Arbeitskräfte, heute immer noch bekannt unter dem Begriff
Inländervorrang. Immer mehr wurden gut qualifizierte Ausländer zu
«unerwünschten», zugelassen waren noch billige, schlecht qualifizierte
Arbeitskräfte in tiefproduktiven Sektoren. Damit wurde eine Einwanderung
begünstigt, die vermutlich bis zum heutigen Tag in einzelnen Branchen nachwirkt. Dass
eine Umschichtung der ausländischen Wohnbevölkerung stattgefunden hat, ist
sicher auch eine Folge der Kriege. Es ist jedoch vor allem Folge verfehlter und
unmenschlicher Politik.
Der so genannte Inländervorrang hat sich nach dem Krieg bis in die heutige Zeit
gehalten. In den frühen Sechzigerjahren kam ein neues Element hinzu:
Ausländerpolitik diente nicht mehr nur dem Schutz einheimischer Arbeitskräfte,
sie sollte auch helfen, die überhitzte Konjunktur abzukühlen. Damit wurden
Ausländerinnen und Ausländer zu Konjunkturpuffern, was sich aufs Unschönste
anlässlich der grossen Rezession 1973/1974 zeigte, als Saisonniers in Massen
heimgehen mussten und nicht mehr zurückkommen konnten, obwohl sie während Jahren
der Wirtschaft dieses Landes gedient hatten. Die neu hinzugekommene Beschränkung der
Mobilität diente bis zu einem gewissen Grad auch regionalpolitisch begründeter
Strukturerhaltung. «Die so genannte 'Gastarbeiterpolitik' der Schweiz nach dem
Zweiten Weltkrieg kann auf Grund ihrer Wirkungen ohne Zögern als ein drastisches
Beispiel für 'Politikversagen' angeführt werden.»3 Mögen wir hinzu
gelernt haben!
Im untersten Stock null Aussicht: die Migrantinnen
Migranten und vor allem Migrantinnen sind keine homogene Gruppe. Wenn wir unter
Berücksichtigung der Thematik Integration die vielen hoch qualifizierten und
anständig bezahlten weiblichen ausländischen Staatsangehörigen betrachten,
die hier arbeiten und deutsch oder einigermassen hinreichend englisch sprechen, so stellen
wir fest, dass es ihnen so gut oder so schlecht geht wie den Schweizerinnen in
ähnlicher Berufs- oder Lebenssituation, vor allem dann, wenn sie über einen
sicheren Aufenthaltsstatus verfügen. Eine zusätzliche Hürde zu
überwinden haben ausländische Staatsangehörige allenfalls, wenn sie sich
darum bemühen, ihre ausserhalb der Schweiz erworbenen Bildungsanteile hier anerkennen
zu lassen. Ganz klar benachteiligt sind auf dem Arbeitsmarkt jedoch die ausländischen
mittelmässig oder schlecht qualifizierten ausländischen Frauen. Sie arbeiten
unter wesentlich schlechteren Arbeitsbedingungen, in Bereichen, wo in Krisenzeiten Stellen
abgebaut werden, wo Konsumrückgang sich unmittelbar auswirkt, da auf Dienstleistungen
verzichtet wird. Massiv übervertreten sind ausländische Frauen im Gastgewerbe,
in der Reinigungsbranche, in der Textilbranche, im Gesundheitswesen und im Verkauf. Die
Qualifikationsanforderungen gelten in einigen dieser Berufe (leider) als gering. Dabei
handelt es sich jedoch vor allem um eine geschlechterdiskriminierende Sichtweise, die den
tatsächlichen Anforderungen nur ausnahmsweise entspricht. Sie lässt aber
niedrigere Löhne, eine geringere Unterstützung der Weiterbildung durch die
Arbeitgebenden, prekäre Arbeitsverhältnisse wie Arbeit auf Abruf oder die
geringe Durchlässigkeit zu andern Berufen als gerechtfertigt erscheinen. Durch die
einfache Teilbarkeit der Arbeitszeit ermöglichen diese Branchen, Beruf und Familie zu
vereinbaren. Teilzeitarbeit ist akzeptiert. Dies ist für ausländische Frauen mit
Kindern unter 15 Jahren wichtig, da sie häufiger erwerbstätig sind als
Schweizerinnen in der gleichen Situation.
Trotzdem wird Arbeit als die stärkste integrative Kraft erachtet. Das ist eigentlich
zu relativieren. Arbeit kann entscheidend sein für die Existenzsicherung. Aber gerade
die Arbeitsplätze, die für Migrantinnen und Migranten zur Verfügung stehen,
sind häufig nicht darauf angelegt, über die Existenzsicherung hinaus
integrierend zu wirken. Der Handlungsbedarf ist nicht zu übersehen. Das Handeln kann
weder für die Arbeitgebenden (z.B. Weiterbildungskosten und Engagement), noch
für die Arbeitnehmenden (z.B. Engagement und Weiterbildungsbemühung mit Verzicht
auf Freizeit), noch für den Staat (z.B. Nachholbildung zur Verfügung stellen)
kostenneutral sein. Es wird jedoch mit einem enormen Zugewinn für alle honoriert:
höhere berufliche Qualifikation und Mobilität, mehr Arbeitszufriedenheit und
Motivation und damit gute Chancen auf höhere Produktivität, mehr
freundnachbarliches Wohlsein in den Quartieren und damit gesellschaftlichen Zusammenhalt.
1965 sagt Max Frisch: «Es herrscht Konjunktur, aber kein Entzücken im
Lande.» Es könnte anders sein.
1 Max Frisch, Vorwort, in: A.J. Seiler, Siamo Italiani, Zürich 1965, S. 7
2 Dieter Freiburghaus und Brigitte Guggisberg, Die schweizerische
Ausländerpolitik, in: Arbeit in der Schweiz des 20. Jahrhunderts, Hrsg. Thomas Geiser
u.a., Bern 1998
3 ebenda, S. 138
Autorin des Artikels: Marie-Thérèse Kuhn, lic. rer. pol., Leiterin Kiga
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