«ANGRIFFE AUF DIE GRUNDWERTE EINES DEMOKRATISCHEN STAATES SIND INAKZEPTABEL»![]() ![]() Altbundesrat Couchepin will keine Polemik. Fotos: Samuel Mühleisen Ende Oktober ist Pascal Couchepin nach elf Jahren im Bundesrat zurückgetreten. Bekannt als einer, der selten ein Blatt vor den Mund nimmt und unverhohlen seine Meinung kund tut, wird er in die schweizerische Polit-Geschichte eingehen. Auch im Interview mit der MIX findet er klare Worte zur Verurteilung von Rassismus und Diskriminierung. Was
sind Ihre persönlichen Erfahrungen, wenn Sie an Rassismus und Diskriminierung denken? Für
mich ist das die hässlichste Erscheinung in einer Gesellschaft. Grundlos Vorurteile gegenüber Menschen
zu haben, aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihrer Abstammung, ist inakzeptabel und muss mit allen Mitteln
bekämpft werden. Haben
Sie sich schon einmal in irgendeiner Form diskriminiert gefühlt? Vielleicht
mögen es manche nicht, dass ich aus dem Wallis komme, aber natürlich zeigt sich das nicht in der Form,
wie wir Rassismus oder Diskriminierung in diesem Kontext definieren. Wie
definieren Sie Rassismus? Rassismus ist eine
Ideologie, die auf Ignoranz aufgebaut ist. In der Praxis sind bei uns vor allem Migrantinnen und Migranten
davon betroffen, die bereits finanziell oder gesellschaftlich schwächer gestellt sind. Aber auch rassistisch Handelnde sind
Opfer. Ihre Schwäche zeigt sich in ihrer Angst gegenüber Menschen, die anders sind und in ihrer Unfähigkeit,
diese Angst zu überwinden. Nichtsdestotrotz gilt hier meine Sympathie vor allem den Opfern von Rassismus
und Diskriminierung. In der Schweiz ist Rassismus als Ideologie glücklicherweise wenig verbreitet, trotzdem
gibt es ganz klar alltägliche Diskriminierungen. Ich denke etwa an junge Menschen aus dem ehemaligen
Jugoslawien, die eine Stelle suchen. Ich bin aber auch in diesem Bereich zuversichtlich und sehe die
Chancen. Als ich mal in einem Labor der ETH war, habe ich bemerkt, dass die Namen vieler Studenten auf
«-ic» endeten. Das bedeutet, während andere immer noch kritisieren, leisten sie einen wichtigen Beitrag
für unsere Wissenschaft im internationalen Umfeld. Was wollen wir mehr? Sie
waren 41 Jahre in der kommunalen und nationalen Politik aktiv tätig. 11 Jahre lang waren Sie als Bundesrat
unter anderem für das Thema Rassismusbekämpfung zuständig. Wie haben sich die öffentliche Wahrnehmung
von Rassismus und der politische Umgang damit während Ihrer politischen Laufbahn verändert? Als
ich noch jung war, waren wir fasziniert, wenn wir Menschen mit dunkler Hautfarbe sahen, und wir erzählten
davon unseren Eltern und Freunden. War das nun Rassismus oder lediglich die Erscheinung einer Welt,
die uns unbekannt war? Jetzt gehört dieses Bild von Menschen aus Afrika zu unserem Alltag. Daher glaube
ich, dass sich in den letzten 40 Jahren vieles zum Positiven verbessert hat. Doch Diskriminierungen
sind auch heute noch an der Tagesordnung. Diese müssen wir mit immer neuen Argumenten bekämpfen. So
im Fall der aktuellen Diskussion um den Bau von Minaretten. Es ist rationell nicht zu erklären, warum
man dagegen ist, und trotzdem ist eine diffuse Angst da. Jede Generation braucht neue Argumente, damit
sie ihre Vorurteile abbauen kann. Vor 40 Jahren brauchten wir Argumente für die Akzeptanz von Italienerinnen
und Italienern und heute unter anderem in der Debatte um den Islam. Wo
besteht denn noch Handlungsbedarf? Es gibt immer
Handlungsbedarf, ohne in einen unnötigen Aktivismus zu verfallen. In einer Zeit der wirtschaftlichen
Krise und der Rezession ist es schwerer, gegen Vorurteile anzukämpfen. Die Angst, dass andere den eigenen
Arbeitsplatz wegnehmen oder die Sozialwerke ausbeuten könnten, wird grösser. Auch in solchen Phasen
dürfen wir es nicht unterlassen, durch fundierte Analysen und immer mit neuen Argumenten die Realität
zu beschreiben, ohne in Polemik zu verfallen. Inwiefern
ist die Nicht-Diskriminierung ein klassischer liberaler Wert? Ein
Mensch ist ein Mensch, egal ob er zuhause französisch oder türkisch spricht. Ein Liberaler betrachtet
alle Individuen als gleichwertig. Liberale Werte sind nicht rassistisch, und wer nicht an Gleichberechtigung
glaubt, ist kein Liberaler. Wie engagiert sich der Bund gegen Rassismus? Wir
haben eine Bundesverfassung, die unsere Grundrechte garantiert und für alle Menschen gleichermassen
gilt. Art. 8 Abs. 2 verbietet jegliche Diskriminierung und unterstreicht, dass die Würde des Menschen
unantastbar ist. 1995 hat der Bund die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR)geschaffen, 2001
kam dann die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) dazu. Während die Kommission vor allem eine politische
und beratende Aufgabe gegenüber dem Bundesrat und den kantonalen Behörden hat, werden die Aufgaben der
Fachstelle vom Bundesrat und der Verwaltung festgelegt. Wir wissen, dass erfolgreiche Integration zu
weniger Rassismus führt. Deshalb muss es das Ziel von allen Verwaltungseinheiten des Bundes sein, Integra-tion
zu fördern: ob im Bundesamt für Gesundheit, im Bundesamt für Sozialversicherungen in meinem Departement
oder im Staats-sekretariat für Wirtschaft. Ich bin überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und
ohne zusätzliche Instrumente und die Schaffung von neuen Verwaltungseinheiten viel bewirken können.
Im Übrigen spielen in diesem Bereich vor allem auch Kantone und Gemeinden eine wichtige Rolle. Seit
1995 ist die Antirassismusstrafnorm (Art. 261 bis StGB) in Kraft. Warum war ein solches Gesetz notwendig
und was hat sich in den letzten 14 Jahren verändert? Ich
war damals im Parlament tätig und kann mich gut an die Diskussion auch unter Liberalen erinnern. Es
gab zwei Posi-tionen: Die einen sagten, dass wir eine solche Norm nicht brauchen würden, weil die Gesellschaft
gesund genug sei, um rassistische Züge zu eliminieren. Die anderen, die weniger von dieser «angelsächsischen»
Haltung hielten, glaubten, wie ich, dass ein Staat alles unternehmen muss, um seine Grundrechte zu wahren.
Es gibt nun mal Grenzüberschreitungen, die ein demo-kratischer Staat nicht akzeptieren darf – vor allem,
wenn es sich um einen Angriff auf unsere gesellschaftlichen Werte handelt. Nach dem Inkrafttreten der
Norm kam es zu vielen Prozessen, vor allem wegen Negationismus (Leugnung von Völker-morden) und Antisemitismus.
Danach hat sich das eingependelt. In den letzten Jahren kommt es durchschnittlich zu 80 Anzeigen pro
Jahr. Davon führt etwa die Hälfte zu einer Verurteilung. Wie
macht sich das eidgenössische Departement des Inneren ein Bild über die Rassismusentwicklung im Land?
Gibt es Erhebungen oder Statistiken dazu? Es
gibt keine explizite Erhebung, die uns alle Informationen aus einer Hand bietet. Wir verfügen aber über
verschiedene Instrumente, die uns helfen, uns ein Bild zu verschaffen. Die EKR sammelt zum Beispiel
alle Urteile in Sachen Antirassismus-Strafnorm, analysiert und publiziert diese auf ihrer Homepage.
Für Fragen der inneren Sicherheit ist die Bundespolizei zu-ständig. Sie publiziert jährlich einen Bericht,
der auch Informationen zur rechts- wie auch zur linksextremen Szene enthält. Des Weiteren sammelt das
Bundesamt für Statistik viele Daten, die in Fragen der Integration und Diskri-minierung ausgewertet
werden können. Der Bundesrat hat diesem Bundesamt neu den Auftrag gegeben, gezielt Integrations-indikatoren
zu entwickeln, ab 2011 sollten erste Resultate vorliegen. Gleichzeitig hat der Bund der FRB den Auftrag
erteilt, ein systematisches Monitoring zu Diskriminierung zu planen, das alle verfügbaren Daten und
Informationen zusammenfassen soll. Dazu gehört auch eine Umfrage zu Rassismus und Diskriminierung in
der Schweiz. Sie wird die ausländische Bevölkerung erfassen und erstmals auch die Einstellung der Bevölkerung
zu antirassistischen Massnahmen erheben. Eine erste Pilotphase beginnt nächstes Jahr. Haben
in den letzten Jahren rassistische Angriffe in der Schweiz zugenommen? Nein,
im Gegenteil, in den letzten Jahren haben sie gemäss Bundespolizei eher abgenommen. Auch Erhebungen
von unabhängigen NGO zeigen, dass es zu keiner Verschlechterung gekommen ist. Ich glaube, das zeigt,
dass wir eine gute Arbeit machen. Warum
hat die Schweiz – im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten – kein Gleichbehandlungsgesetz? Der
Staat sollte nicht zu schnell mit Verboten und Geboten hantieren. Es ist wichtig, auf die Eigenverantwortung
aller Beteiligten zu setzen und diese zu fördern. Auch gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich
gegen Diskriminierung zu wehren. Die FRB hat dazu einen juristischen Ratgeber publi-ziert. Zudem hat
der Bund aufgrund des Föderalismus nicht in allen wichtigen Bereichen die Regelungskompetenzen. Wenn
wir aber merken, dass diese Massnahmen nicht ausreichen, wird der Bund mögliche Lösungen vorschlagen. Rechtsextremismus
ist in vielen europäischen Ländern wieder ein grosses Thema. Wie sieht die Entwicklung in der Schweiz
aus? Der neuste Bericht zur inneren Sicherheit
spricht von ca. 1'200 Mitgliedern der Rechtsextremen in der Schweiz – das ist der gleiche Stand wie
vor vier Jahren. Die Anzahl der gewalt-tätigen Vorfälle im vergangen Jahr hat gar abgenommen. Auch wenn
jeder Vorfall einer zu viel ist, stellen sie keine Gefährdung unserer Demokratie dar. Besorgniserregend ist jedoch, dass Rechtsextreme immer mehr versuchen, ihre antidemokratischen und menschenverachtenden Ziele auf politi-schem Weg zu erreichen. Auch die Tendenz gewisser Politiker, Grundwerte unserer Gesellschaft, wie die Glaubens- und Gewissensfreiheit, zugunsten von Stimmfang zu missbrauchen, empfinde ich als gefährlich. Dies ist auch der Grund, warum sich der Bundesrat frühzeitig und geschlossen gegen die Minarettinitiative gestellt hat. Als ich in Martigny Stadt-präsident war, fanden wir auch immer konstruktive Lösungen, weil sich alle an der Regierung beteiligten Parteien verpflichten, nicht mit fremdenfeindlichen Argumenten zu spielen. Und wie stehen
Sie zu rassistischen Parteien wie der PNOS? Wer
sich öffentlich rassistisch äussert, begeht ein Ver-brechen, das muss geahndet und mit allen Mitteln
bekämpft werden Was würden
Sie einem Schweizer sagen, der von einem Ausländer oder einer Ausländerin als «Scheiss Schweizer» beschimpft
wird? Jeder Mensch hat das Recht, aufgrund seiner
Abstammung nicht beleidigt zu werden. Selbstverständlich auch Schweizerinnen und Schweizer. Unsere Gesetze,
unsere Rechte und Pflichten, mehr noch unsere gesellschaftlichen Werte, gelten für alle Welche
Veränderungen wünschen Sie sich auf gesellschaftlicher und politischer Ebene als ehemaliger Bundesrat Die
Schweiz ist ein Migrationsland – wer die Augen davor verschliesst, ist realitätsfremd. Ich wünsche mir
deshalb, dass die Debatte um Migration sachlich und frei von Polemik geführt wird. Ich gebe Ihnen ein
gutes Beispiel: Die Debatte um IV-Missbrauch wird oft in Verbindung mit Migrantinnen und Migranten gebracht.
Natürlich gibt es Missbräuche und diese müssen wir bekämpfen. Doch wenn man einen
Vergleich innerhalb von Berufsbranchen wagt, merkt man, dass der Grad der Betroffenheit von der Berufsbranche
abhängt, nicht vom Migrationshintergrund. Für mich gilt: Gleiches mit Gleichem vergleichen. Grundsätzlich
sind wir alle gefordert, uns in einer sich schnell verändernden Welt zu Recht zu finden. Wir dürfen
Migration weder politisch noch gesellschaftlich als eine Gefahr sehen, sondern als eine grosse Chance. Interview Güvengül
Köz Brown | |||||||||||||||||||||||||||||||








