Die Kirche nicht im Dorf![]() Synagoge
Endingen: Ort für Gottesdienste und Kultur. Foto: Frank Reiser Migrationsbewegungen
sind keine neue Erscheinung. Am Beispiel der kleinen Aargauer Gemeinde Endingen kann man nachzeichnen,
wie sich Einheimische und «Fremde» über die Jahrhunderte begegnet sind und wie lange der Integrationsprozess
gedauert hat. Ein Spaziergang durch das «Judendorf». Es
ist ein bitterkalter Sonntag im Februar. Schnee knirscht unter den Schuhen. Ich stehe auf einer Anhöhe
über dem Dorf Endingen, inmitten der Juraausläufer im Nordosten des Kantons Aargau. Ein alltägliches
Bild aus dem Schweizer Mittelland, könnte man meinen. Doch der Blick über die Dächer im Dorfkern entlang
dem Bächlein Surb verrät etwas anderes. Nirgends ragt ein Kirchturm hervor, dafür prägt eine grosse
Synagoge die Silhouette des Ortes. Einen kurzen Spaziergang
später treffe ich vor dem Portal des Gotteshauses Jules Bloch, den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde
Endingen. Er erklärt, dass die Synagoge Mitte des 19. Jahrhunderts gebaut worden ist, als die jüdische
Gemeinschaft im Dorf rund 900 Mitglieder zählte. Gleich viele wie Christen – der statistische Höhepunkt
in der langen Geschichte der Gemeinde, die damals grösser war als die Stadt Baden. Es ist historisch
zu erklären, warum sich Menschen mit jüdischem Glauben gerade hier niedergelassen haben: Ein Beschluss
der Tagsatzung der acht alten Orte von 1678 untersagte ihnen, irgendwo sonst als in Endingen oder dem
Nachbardorf Lengnau zu wohnen. Der Anfang eines ländlichen «Ghettos». Zeugen
vergangener Zeit Die jüdische Gemeinde musste
sich unter dem Namen Neu-Endingen selbst verwalten und hatte neben einem eigenen Friedhof und dem Badhaus
unter anderem auch eine eigene Schule. «Die Menschen lebten ganz klar in Parallelgesellschaften», meint
Jules Bloch. Das Zusammenleben von Christen und zugewanderten Juden auf engstem Raum war nicht immer
einfach und wurde, zwar selten, auch von tätlichen Übergriffen überschattet. Grundsätzlich lebte man
aber einen pragmatischen Alltag. Das Verbot, das es Juden und Christen untersagte, im selben Haus zu
leben, umging die Bevölkerung zum Beispiel, indem sie einfach zwei Haustüren nebeneinander in die Fassaden
einliess. Zwei Kulturen unter einem Dach. Manche dieser Zeugen aus vergangener Zeit sind noch heute
zu sehen. In Endingen lebten nicht nur zwei Glaubensrichtungen
mit- und nebeneinander, sondern auch Menschen unterschiedlichster geografischer Herkunft. Bis zur vollständigen
Gleichberechtigung im Zuge von internationalem Druck auf die Schweiz im Jahr 1874 lebten auch Juden
aus dem Elsass oder Osteuropa im Surbtal. Sprachliche
Zugehörigkeit Nicht nur die Glaubenszugehörigkeit
verband die jüdische Gemeinschaft, sondern auch die Sprache: das Surbtaler Jiddisch, ein mittlerweile
weitgehend verschwundener Dialekt. «Meine Grossmutter hat noch perfekt Surbtaler Jiddisch gesprochen.
Ich selbst kann es noch verstehen, aber nicht sprechen», erinnert sich der seit Kurzem pensionierte
Jules Bloch. Die vollständige Gleichberechtigung folgte,
laut Bloch, erst im Jahr 1983: «Mit dem neuen Gemeindeorganisationsgesetz im Kanton Aargau sind die
jüdischen Ortsbürgergemeinden Neu-Endingen und Neu-Lengnau mit den ‹ normalen › Ortsbürgergemeinden
zusammengeschlossen worden. Sehr spät, wenn man bedenkt, dass viele Familien über Generationen und Jahrhunderte
hier ansässig waren.» Die Gleichstellung auf dem Papier
hat allerdings bestehende Ressentiments nicht immer verhindern können. Gerade der Friedhof war Ziel
für anti-semitische Schmierereien. «Diese Geschichten liegen allerdings Jahre zurück und es kam, soweit
ich mich erinnern kann, auch nur zweimal vor. Das Problem mit antisemitischen Vorfällen ist allerdings
momentan in den Städten wieder vermehrt zu beobachten.» Viele
zogen weg Heute lebt nur noch eine Hand voll
Menschen mit jüdischem Glauben im Dorf, unter ihnen die Familie Bloch: «Wir sind bestens integriert
ins Dorfleben. Ich bin schon seit vielen Jahren Präsident der Steuerkommission, was vor 50 Jahren noch
undenkbar gewesen wäre.» Mit der Erteilung der Niederlassungsfreiheit Ende des 19. Jahrhunderts zogen
die Familien Bollag, Dreifuss, Picard oder Wyler weg aus dem Surbtal in die ganze Welt. Einige Bürgerinnen
und Bürger von Endingen wurden bekannte Persönlichkeiten, wie etwa der Filmregisseur William Wyler (Ben
Hur) oder Altbundesrätin Ruth Dreifuss. Nur eine wird garantiert noch viele Winter im Surbtal erleben:
die stolze, unter Denkmalschutz stehende Synagoge. Philipp
Grünenfelder Stark für Opfer von Frauenhandel![]() Doro
Winkler. Mit FIZ gegen Frauenhandel.
Fotos: Michael Würtemberg Opfer
von Frauenhandel sind traumatisiert und leiden oft an den Folgen von Gewalt. Die Fachstelle
Frauenhandel und Frauenmigration FIZ bietet mit FIZ Makasi ein unabhängiges Beratungs- und Interventionsangebot
für Betroffene. Das Team Beratung und Integration des Migrationsamts des Kantons Aargau arbeitet eng
mit der Fachstelle zusammen. MIX hat mit Doro Winkler, der Öffentlichkeitsbeauftragten der Organisation,
über die Ziele und die Arbeit gesprochen. Wie
kommen Sie in Kontakt mit Opfern von Frauenhandel? Rund
die Hälfte der Frauen kommt aus verschiedenen Kantonen über die Polizei mit uns in Kontakt. Andere gelangen
mit der Hilfe von Freiern, welche die Ausbeutungssituation erkennen, an uns. Und einige wiederum erfahren
von Arbeitskolleginnen, Ärztinnen oder über Spitäler, andere Beratungsstellen und Konsulate vom Angebot. Welche
Bedürfnisse haben diese Frauen und wie können Sie helfen? Etwas
verbindet alle Opfer: Sie leben in grosser Angst. Die Frauen haben ein Bedürfnis nach Schutz, Sicherheit
und einem stabilen Leben. Wenn sie zu uns kommen, stehen sie meist vor dem Nichts. Sie haben kein Geld,
keine Wohnung, oftmals keine Aufenthaltsbewilligung und kein soziales Umfeld. Sie haben massivste Gewalt
erlebt und die Täterschaft droht oft mit Vergeltungsmassnahmen und Angriffen auf ihre Familien. Neben
Massnahmen während der Akutphase ist es ganz wichtig, dass wir versuchen, für Frauen ohne Aufenthaltsrecht
eine Bewilligung zu erwirken. Sie ist essenzieller Bestandteil eines wirksamen Schutzes, denn sie verhindert
eine Auslieferung an den Teil der Täterschaft, der im Herkunftsland ist. Wie
erreichen Sie diese rechtliche Sicherheit? Wir
können sie nicht einfach vermitteln, aber im ganzen Prozess unterstützend zur Seite stehen. Das Gesetz
bietet illegalisierten Opfern von Menschenhandel mindestens 30 Tage Bedenkzeit. Sie dient der Erholung
und der Entscheidungsfindung, ob sie gegen die Täter aussagen möchten oder nicht. Opfer, die aussagen,
erhalten für die Dauer des Verfahrens eine Kurzaufenthaltsbewilligung, müssen aber in der Regel zurückkehren,
sobald das Verfahren abgeschlossen ist. Für eine längerfristige Bewilligung muss in jedem Einzelfall bewiesen werden, dass beispielsweise eine Gefährdung
oder gesundheitliche Probleme bestehen. Diese Ungewissheit belastet die traumatisierten Frauen sehr. Wo
gibt es Schwierigkeiten beim Schutz der Opfer? Wenn
sie es nicht wagen, auszusagen, müssen sie ausreisen. Zwar sieht das Gesetz vor, dass Gesuche für eine
Härtefallbewilligung oder eine vorläufige Aufnahme gestellt werden können, diese werden aber in der
Praxis kaum bewilligt. Geben
Sie uns einen Einblick in Ihre Arbeit im Kanton Aargau? Auf
Anfrage einer Aargauer Untersuchungsbehörde betreuten wir ein Opfer von Frauenhandel aus Osteuropa.
Die junge Frau zeigte heftige posttraumatische Belastungsstörungen. Die Beraterin leistete mehrere Male
Krisenintervention. Als die Betroffene als Opferzeugin in einem Strafverfahren aussagte, begleiteten
wir sie über Wochen zu den Einvernahmen. Später organisierten wir zusammen mit der Beratungsstelle des
Migrationsamts von Kanton Aargau ihre Rückkehr ins Heimatland. Um die Gefahr einer weiteren traumatischen
Erfahrung zu vermindern, nahmen wir mit einer Nichtregierungsorganisation im Herkunftsland Kontakt auf.
Eine Mitarbeiterin holte die Frau am Flughafen ab, vermittelte ihr eine Wohnung und
begleitete sie in der ersten Zeit. Und
wenn eine Frau in der Schweiz bleiben kann, aber weiterhin bedroht wird? Wir
nehmen diese Situationen sehr ernst, weil es leider immer wieder zu Drohungen kommt, die auch in die
Tat umgesetzt werden. In Bedrohungsfällen arbeiten wir eng mit der Polizei zusammen. Solche
Fälle können sicher auch für die Beraterinnen zur psychischen Belastung werden? Wir
arbeiten alle in Teilzeitpensen, um genügend Zeit für einen Ausgleich zu finden. Auch Supervision und
Intervision unterstützen uns dabei, die Balance zwischen Mitfühlen und Abgrenzen zu halten. Ganz zentral
ist der Austausch im Team, der auch unmittelbar und ad hoc stattfindet, wenn nötig. Christian
Wernli FIZ
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration 2008
begleitete die FIZ über 900 Frauen aus 80 Ländern. Rund 160 waren Opfer von Frauenhandel. Sie werden
von FIZ Makasi, der bisher einzigen spezialisierten Interventionsstelle für Opfer von Frauenhandel in
der Schweiz, unterstützt. Makasi entstammt Lingala, einer zentralafrikanischen Sprache, und bedeutet
stark. Die Organisation betreut
neben Opfern von Frauenhandel auch Migrantinnen, die Gewalt erleben, sich trennen oder scheiden lassen
wollen oder als Sexarbeiterinnen respektive Cabarettänzerinnen arbeiten. Auch Frauen, die aufenthaltsrechtliche
Probleme haben, finden Unterstützung. Weitere Informationen: www.fiz-info.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||||








